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   BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09   

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https://dejure.org/2009,8234
BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09 (https://dejure.org/2009,8234)
BVerfG, Entscheidung vom 11.03.2009 - 2 BvR 378/09 (https://dejure.org/2009,8234)
BVerfG, Entscheidung vom 11. März 2009 - 2 BvR 378/09 (https://dejure.org/2009,8234)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • lexetius.com
  • openjur.de
  • Bundesverfassungsgericht

    Versäumung der Jahresfrist des § 93 Abs 3 BVerfGG für Verfassungsbeschwerde gegen Fünf-Prozent-Sperrklausel des § 2 Abs 7 des Europawahlgesetzes idF vom 17.03.2008 - kein Neubeginn des Fristlaufs wegen redaktioneller Änderungen sowie wegen des Verbots verdeckt-gemeinsamer ...

  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Fünf-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik gem. § 2 Abs. 7 Europawahlgesetz (EuWG); Umfang und Auslegung der Jahresfrist des § 93 Abs. 3 Bundesverfassungsgerichtsgesetz ...

  • Judicialis

    EuWG § 2 Abs. 7; ; BVerfGG § 93 Abs. 3; ; BVerfGG § 93a Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde gegen die 5-Prozent-Sperrklausel für die Wahl der Abgeordneten des Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland, da diese nicht binnen eines Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes erhoben worden ist

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 05.07.1960 - 1 BvR 232/58

    Frist zur Erhebung der Rechtssatzverfassungsbeschwerde gegen eine unverändert

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Wegen der Bedeutung eines solchen Antrags und der Tragweite der Entscheidung ist die Jahresfrist aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen (BVerfGE 11, 255 ; 17, 364 ; 30, 112 ).

    Die Ausschlussfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Gesetzesänderungen nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber an der Norm festgehalten hat (BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ).

  • BVerfG, 06.06.1989 - 1 BvR 921/85

    Reiten im Walde

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Die Ausschlussfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Gesetzesänderungen nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber an der Norm festgehalten hat (BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 14.07.1999 - 1 BvR 2226/94

    Telekommunikationsüberwachung I

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen lediglich dann, wenn sich durch die Gesetzesänderung beispielsweise mittelbar ein neuer Inhalt, ein erweiterter Anwendungsbereich oder neue belastende Wirkungen der im Wortlaut unveränderten Norm ergibt (BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 24.03.1981 - 1 BvR 1516/78

    Verfassungsmäßigkeit von § 1705 S. 1 und § 1711 Abs. 1 S. 1 BGB

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (BVerfGE 56, 363 ; BVerfGK 7, 276 ).
  • BVerfG, 02.11.1960 - 2 BvR 504/60

    Reserveliste Nordrhein-Westfalen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen lediglich dann, wenn sich durch die Gesetzesänderung beispielsweise mittelbar ein neuer Inhalt, ein erweiterter Anwendungsbereich oder neue belastende Wirkungen der im Wortlaut unveränderten Norm ergibt (BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 06.05.1964 - 1 BvR 320/57

    Wettbewerbsbenachteiligung durch Umsatzbesteuerung

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Die Ausschlussfrist des § 93 Abs. 3 BVerfGG beginnt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts bei Gesetzesänderungen nicht deshalb neu, weil der Gesetzgeber an der Norm festgehalten hat (BVerfGE 11, 255 ; 18, 1 ; 80, 137 ).
  • BVerfG, 13.02.2006 - 1 BvR 1184/04

    Teils wegen Fristablaufs teils mangels unmittelbarer Beschwer unzulässige

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Bleibt die angegriffene Norm inhaltlich unverändert oder wird sie rein redaktionell angepasst, setzt kein neuer Fristlauf ein (BVerfGE 56, 363 ; BVerfGK 7, 276 ).
  • BVerfG, 17.10.1968 - 2 BvE 4/67

    Politische Partei

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    § 10 Abs. 1 EuWG verbietet zwar nunmehr eindeutig die "verdeckt-gemeinsamen" Wahlvorschläge (vgl. BVerfGE 24, 260 ), mit denen die Sperrklausel umgangen werden konnte und deren Zulässigkeit umstritten war (BTDrucks 16/7461, S. 17).
  • BVerfG, 15.11.1960 - 2 BvR 536/60

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Gleichheit der Wahl bei Kommunalwahlen

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Ausnahmen von diesem Grundsatz bestehen lediglich dann, wenn sich durch die Gesetzesänderung beispielsweise mittelbar ein neuer Inhalt, ein erweiterter Anwendungsbereich oder neue belastende Wirkungen der im Wortlaut unveränderten Norm ergibt (BVerfGE 11, 351 ; 12, 10 ; 100, 313 ).
  • BVerfG, 13.01.1971 - 1 BvR 671/65

    Unterricht in Biblischer Geschichte

    Auszug aus BVerfG, 11.03.2009 - 2 BvR 378/09
    Wegen der Bedeutung eines solchen Antrags und der Tragweite der Entscheidung ist die Jahresfrist aus Gründen der Rechtssicherheit eng auszulegen (BVerfGE 11, 255 ; 17, 364 ; 30, 112 ).
  • BVerfG, 05.05.1964 - 1 BvR 365/60

    Frist für die Rechtssatzverfassungsbeschwerde bei Erlaß einer Verordnung

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